Großzügig amtlich! Senat erlässt Vorkaufsrechtsverordnung für ganze Grundstücke nicht nur in den Bereichen N93/95

Am 20. Februar kündigte in einer Pressemitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Vorkaufsrechtsverordnung an. Als Begründung werden das Grünwegenetz und die Sicherung der baulichen Interessen der Stadt rund um die U-Bahn Haltestelle Joachim-Mähl-Straße genannt. Genauere Informationen folgen hier in diesem Blog.
Die IN-Werbebanner und Werbemittel

„Setze ein Zeichen für Niendorf! Das ist unser Aufruf. Damit wir auch gut sichtbar sind, gibt es die ersten Werbemittel wie Banner, Buttons, Fenstersticker und weiteres. Auf Grund der hohen […]