Politik & Behörden
Großzügig amtlich! Senat erlässt Vorkaufsrechtsverordnung für ganze Grundstücke nicht nur in den Bereichen N93/95
Am 20. Februar kündigte in einer Pressemitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Vorkaufsrechtsverordnung an. Als Begründung werden das Grünwegenetz und die Sicherung der baulichen Interessen der Stadt rund um die U-Bahn Haltestelle Joachim-Mähl-Straße genannt. Genauere Informationen folgen hier in diesem Blog.