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Ziele/Forderungen

In Kontakt zu Verwaltung und Politik setzt sich die Bürgerinitiative für eine maßvollere Nachverdichtung unter Wahrung der Interessen der Bewohner im Stadtteil ein, um den Charakter Niendorfs als grüner, attraktiver und familienfreundlicher Stadtteil zu erhalten. Der Schaffung von zusätzlichen, und vor allem bezahlbaren Wohnraum in Niendorf wird generell zugestimmt.

Wir setzen uns insbesondere ein für:

  • Ganzheitliche, zukunftsfähige und nachhaltige Bebauungspläne unter transparenter Abwägung sozialer, ökonomischer und ökologischer Interessen.
  • Ein konstruktiver und offener Dialog zwischen Stadt und Anwohnern. Die Durchführung von ergebnisoffenen Bürgerbeteiligungsverfahren (Information und Konsultation der Bürger sowie Kooperation mit den Bürgern) bei der Planung und Umsetzung von Bebauungsplänen, welche von einer breiten Öffentlichkeit getragen werden.
  • Die Erstellung ganzheitlicher Gutachten (nicht nur die ausschließliche Betrachtung der kleinen Plangebiete) und die Darstellung der Folgen für den gesamten Stadtteil (Verkehrsbelastung, Versiegelung u. Starkregenereignisse, Lärm, Infrastruktur etc.) basierend auf realistischen Grundlagen und Annahmen.
  • Ausschluss von Enteignungsverfahren und Verzicht auf das Vorkaufsrecht und der Ausübung des Baugebots durch die Stadt.
  • Die Umsetzung einer maßvolleren Nachverdichtung durch folgende Festsetzungen:
    • Eine max. III-geschossige Bauweise. Ausnahmen und Befreiungen von der maximal festgesetzten Zahl der Vollgeschosse oder ein zusätzliches 2. Staffelgeschoss sollen generell ausgeschlossen sein
    • Eine offene Bauweise, jedoch auch die Möglichkeit von Reihenhaustypologien/Hausgruppen mit einer max. Baukörperlänge von 50m und dem Nachweis der Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück.
    • Festsetzung einer Baulinie/Baugrenze mit 9 -10 m Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze.
    • Die Festsetzung einer max. Firsthöhe von 13m, und einer max. Sockelhöhe von 80cm über Gehwegniveau.
    • Festsetzung einer GRZmax 0,4 (Orientierungswert für Obergrenzen gem. §17 BauNVO) und einer GFZmax 0,5 (Leitbild Eimsbüttel 2040).
  • Die Erstellung eines zukunftsfähigen Verkehrskonzeptes für Niendorf, sowie
    • keine Erweiterung des Straßenraumes um 2,20-2,50m im Graf-Anton-Weg und Seesrein sowie 4,50-5,00m in der Paul-Sorge-Straße, stattdessen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und für den ruhenden Verkehr.
    • Kein erneuter Umbau der Paul-Sorge-Straße.
    • Die Ausarbeitung von Konzepten, zur Integration der notwendigen Straßengräben in den Straßenraum.
  • Erhalt der Attraktivität des Stadtteils und der Stadtteilzentren Tibarg und Niendorf Nord sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Einkaufszentrums am Schippelsweg und Vermeidung weiterer Gewerbeleerstände durch folgende Festlegungen:
    • Einzelhandelsgeschäfte, Stätten für sportliche Zwecke sowie nicht störende Handwerksbetriebe sollten in den allgemeinen Wohngebieten nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Schank- und Speisewirtschaften, Spätverkaufsstellen (Spätis), Spielhallen, Wettbüros etc. sollen in den allgemeinen Wohngebieten, so wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe, ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen sein.
    • Betriebe des Beherbergungsgewerbes sollen ebenfalls gänzlich ausgeschlossen sein. Gebäude, die Wohnzwecken dienen können, sollen nicht als Beherbergungsbetriebe genutzt werden.
  • Die Ausarbeitung tragfähiger Konzepte zum Hochwasserschutz im Stadtteil, welche die bereits bestehenden und zukünftigen Entwässerungsprobleme real lösen. Aus Gründen des Hochwasserschutzes fordern wir
    • die Ausarbeitung von zukunftsfähigen Entwässerungskonzepten.
    • Die Reduzierung des zusätzlichen Flächenverbrauch auf Netto-Null (Ziel des Klimaschutzprogramms 2050 der Bundesregierung) und den Verzicht auf die 8%ige und möglicherweise höhere Neuversiegelung im Plangebiet.
    • Den Erhalt und Schutz der wenigen versickerungsfähigen Böden im Stadtteil.
    • Den Erhalt der notwendigen Straßengräben zur Ableitung des Regenwassers und keine zusätzliche Versiegelung durch Straßenbau und Gehwege.
  • Keine Verbreiterung der Arbeits- und Schauwege am Schippelsmoor- und Seesreingraben für den Ausbau zu einer Parkanlage mit versiegelten Rad- und Gehwegen.