Großzügig amtlich! Senat erlässt Vorkaufsrechtsverordnung für ganze Grundstücke nicht nur in den Bereichen N93/95

Am 20. Februar kündigte in einer Pressemitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Vorkaufsrechtsverordnung an. Als Begründung werden das Grünwegenetz und die Sicherung der baulichen Interessen der Stadt rund um die U-Bahn Haltestelle Joachim-Mähl-Straße genannt. Genauere Informationen folgen hier in diesem Blog.

So genau können wir leider noch nicht werden. Mehr Informationen als die Pressemitteilung und die Veröffentlichung im „Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt“ vom 1.3.2024 haben wir auch nicht. Aber natürlich haben wir schon begonnen Nachzufragen um ein genaueres „Warum“ zu erhalten. Die Bezirkspolitiker*innen scheinen genauso überrascht worden zu sein.

Ohne weitere Infos empfinden wir die Auswahl der Grundstücke  als „großzügig“. Hier können uns die entsprechenden Stellen sicherlich für eine richtige Einordnung helfen.

Damit du dir ein eigene Meinung bilden kannst, bieten wir dir die Pressemitteilung als Link und das „Amtsblatt“ zum Download an. Schreibe uns gerne dazu an. 

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